Gericht kippt Volksbefragungen in Bayern
Im November 2013 – in seiner ersten Regierungserklärung der aktuellen Legislaturperiode – kündigte Ministerpräsident Horst Seehofer an, die Bürger in Bayern stärker als bisher an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Sein Ziel: Bayern „zum Vorbild für den modernsten Bürgerstaat in Europa im 21. Jahrhundert“ zu machen. Zu diesem Zweck plante Seehofer, landesweite unverbindliche Volksbefragungen einzuführen. Dieses Instrument der Bürgerbeteiligung wurde im März 2015 gesetzlich geregelt. Bürger sollten auf diesem Wege zu umstrittenen Projekten, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen, befragt werden.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz nun für verfassungswidrig erklärt und damit einer Klage von SPD und Grünen stattgegeben. Kern des Verfahrens war die Frage, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Vorgesehen war, dass nur die Staatsregierung und die Landtagsmehrheit Volksbefragungen veranlassen können, nicht jedoch die Opposition.
Der Opposition im Bayerischen Landtag fehlte das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen – ein Grund, die Klage anzustreben. Außerdem vertraten SPD und Grüne die Auffassung, dass für das Gesetz über die Volksbefragungen die Verfassung geändert werden müsste. Das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Wie die Kläger hält auch der Verfassungsgerichtshof zur Einführung von Volksbefragungen eine Verfassungsänderung für erforderlich.
Im Gegensatz zur Volksbefragung wird durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eines nicht geändert: Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeinde- und Landkreisebene, die in Bayern eine lange Tradition haben.
Durch die direkte Bürgerbeteiligung wird das repräsentative System nicht abgeschafft.
Ort der politischen Auseinandersetzung ist und bleibt das Parlament. Volksabstimmungen können das Parlament jedoch dazu veranlassen, sich mit bestimmten Themen zu befassen, die die Gesellschaft bewegen. Aktuelle Fälle, wie die Abstimmungen über die dritte Startbahn am Münchner Flughafen oder über die Skischaukel am Riedberger Horn, zeigen: Direkte Bürgerbeteiligung ist auf dem Vormarsch und wird trotz der neuesten Gerichtsentscheidung stetig weiterentwickelt werden und in mehr und mehr Fällen zum Einsatz kommen. Offenheit und Transparenz lohnen sich und stärken das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung.