Die Schweiz: ein besonderer Nachbar

Wiederkehrend wird in Deutschland debattiert, ob dem Land nicht ein wenig mehr direkte Demokratie gut zu Gesicht stünde. Die Schweiz zeigt, wie es gehen kann. In unserem Nachbarland Schweiz sind Bürgerentscheide auf Bundesebene mehr Regel als Ausnahme. Direkte Demokratie hat in der Schweiz eine lange Tradition und gilt als politisch wie gesellschaftlich stabilisierendes Element.

Die Ursprünge der Schweizer Volksabstimmungen liegen in den politischen Entwicklungen seit den 1830er Jahren, sowohl in den Kantonen als auch auf Bundesebene.  Das Schweizer Direktorialsystem ist eine Konkordanzdemokratie, in der die vier größten Parteien dauerhaft eine große Koalition bilden und somit gemeinsam die Regierung stellen. Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde – Beschlüsse und neue Gesetze resultieren aus Konsensverhandlungen aller Parteien. Dementsprechend ist die Rolle der parlamentarischen Opposition weniger ausgeprägt als in einer parlamentarischen Demokratie.

Als Korrektiv im Gesetzgebunsprozess wurden stattdessen landesweite Volksabstimmungen über die Zeit immer weiterentwickelt. Sie verhindern, dass die Regierung eine beliebige, gegen den Volkswillen gerichtete Politik machen kann.

Auf kommunaler, landes- sowie bundespolitischer Ebene können die Eidgenossen mit ihrer Stimme direkten Einfluss auf politische Entscheidungen ausüben. Es gibt weltweit keinen Staat, in dem direktdemokratische Elemente stärker ausgeprägt sind. Drei bis vier Mal jährlich gehen Bürgerinnen und Bürger an die Urne, um über ganze Pakete nationaler, kantonaler und kommunaler Angelegenheiten zu votieren. Die Wahlbeteiligung liegt dabei durchschnittlich zwischen 35 Prozent und 45 Prozent, je nach wahrgenommener Wichtigkeit der Themen.

Es wird unterschieden zwischen drei direktdemokratischen Verfahren:

  1. Das obligatorische Verfassungsreferendum
  2. Das fakultative Gesetzesreferendum
  3. Die Volksinitiative für Verfassungsänderungen

Das obligatorische Verfassungsreferendum besagt, dass jede vom Parlament beschlossene Verfassungsrevision durch einen Volksentscheid bestätigt werden muss. Schon seit 1848 prägt dieses Verfahren die politischen Entwicklungen in unserem Nachbarstaat. Auch internationalen Organisationen kann die Schweiz ohne die mehrheitliche Zustimmung ihrer Bürger nicht beitreten.

Seit 1874 haben die Bürger die Möglichkeit, vom Parlament beschlossene Gesetze einer Volksabstimmung zu unterziehen. Die Forderung nach einem fakultativen Gesetzesreferendum, durch das ein parlamentarischer Gesetzesbeschluss nichtig werden kann, muss lediglich von 50.000 Bürgern unterstützt werden.

Die Möglichkeit einer Verfassungsinitiative haben die Schweizer seit 1891. Sofern die Initiatoren innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterstützer für ihre Sache gewinnen, geht es für die Schweizer an die Urne um über Änderungen der Bundesverfassung abzustimmen.

Im Gegensatz zu Deutschland hat die direkte Bürgerbeteiligung an politischen Prozessen eine lange Geschichte. Bis heute wurden  218 obligatorische Referenden, 178 fakultative Referenden und 203 Volksinitiativen durchgeführt. Ein Unterschied zu den Volksentscheiden auf landes- und kommunaler Ebene in Deutschland: Festgeschriebene Abstimmungsquoren gibt es in der Schweiz nicht. Es entscheidet die einfache Mehrheit.

Volksentscheide in der Schweiz: die Auswirkungen auf den Wähler

Es stellt sich die Frage, wie sich die großen Partizipationsmöglichkeiten auf die Eidgenossen auswirken. Herrscht eine höhere Zufriedenheit mit der Politik? Sind die Bürger über Inhalte besser informiert?

Tatsächlich bestätigen Untersuchungen, dass die direktdemokratischen Mechanismen der Schweiz dazu führen, dass die Bürger besser über politische Sachverhalte informiert sind. Darüber hinaus lassen sich dort intensivere politische Debatten beobachten, wo Volksentscheide nahen. Eine denkbare Ableitung: die direkte Demokratie stärkt das politische Wesen des Menschen.

Andere Studien bestätigen die hohe Zufriedenheit der Eidgenossen mit ihrem politischen System. In einer Umfrage des Instituts Demoscope erklärten 69% der Schweizer, mit ihrem politischen System zufrieden zu sein – in Deutschland waren es lediglich 29%. Aus der direkteren Demokratie scheint zudem das Gefühl zu entstehen, in einem gerechteren System zu leben. 78 Prozent der Schweizer finden, dass es in ihrem Land gerecht zugeht. In Deutschland waren es nur 44 Prozent. Dennoch hätten die Schweizer gerne noch mehr Mitspracherecht.

Schweizer Volksentscheide – ein Vorbild für Deutschland?

Viele Deutsche wünschen sich mehr direkte Demokratie. Eine höhere politische Sachkenntnis der Bürger durch Volksentscheide ist auch hier zu erwarten. Die Zufriedenheit mit dem politischen System wird sicher steigen. Doch eine Einführung bundesweiter Volksentscheide birgt Risiken: Tendenziell führen Referenden eher zum Erhalt des Status-quo. So können beispielsweise nötige infrastrukturelle Projekte verhindert werden. Bei obligatorischen Verfassungsreferenden ist das Risiko geringer – sie sind mehr als nur eine Überlegung wert.

Die Schweiz kann als Referenz in Sachen direkter Demokratie dienen – in die Bundesrepublik übertragen lassen sich die Mechanismen aber nicht. Zu groß ist die historische und gesellschaftliche Entwicklung beider Länder. In unsere repräsentativen Demokratie werden Volksentscheide nie dieselbe Funktion haben wie im Direktorialsystem der Schweiz. Grundsätzlich sind aber bundesweite Volksentscheide in Deutschland sehr wohl vorstellbar.

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