Direkte Demokratie benötigt ein hohes Quorum

60,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten im Sommer 2015 für den Erhalt des Rennbahn-Geländes in Frankfurt am Main. Eine klare Aussage der Bürger – die aber keine Konsequenzen hatte. Denn die Wahlbeteiligung lag bei lediglich 20,9 Prozent. Zu wenig – das hessische Landesrecht sieht ein Quorum von mindestens 25 Prozent vor.

Szenenwechsel:München, Juni 2012. Beim Bürgerentscheid stimmen 54 Prozent gegen die dritte Startbahn am Flughafen München. Und kippen damit das wichtigste Zukunftsprojekt für den gesamten Wirtschaftsstandort Bayern. Bei einer Wahlbeteiligung von 32 Prozent haben also knapp 180.000 Personen im Namen von einer 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürgern entschieden. Und das Ergebnis war für ein Jahr bindend, denn das Quorum in Bayern beträgt lediglich 10 Prozent.

Beide Beispiele zeigen: Mit dem Quorum steht und fällt ein jeder Bürgerentscheid. Bei der Frage wie hoch oder wie niedrig diese Hürde sein soll, entzweien sich aber die Meinungen. Verfechter einer niedrigen Schwelle sehen in einem hohen Quorum eine Einschränkung der Demokratie. Gerade der Starbahn-Entscheid zeigt aber das Gegenteil. Ist die Hürde zu niedrig angesetzt, kommt es mitunter zu einer Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse. Denn in diesem Fall kann eine Minderheit die politischen Instrumente für sich missbrauchen und die Rahmenbedingungen für die Mehrheit kaputt machen.

In den vergangenen 20 Jahren habe ich eine große Anzahl an Bürgerentscheiden kommunikativ begleitet. Eine wesentliche Lektion habe ich daraus gelernt: Gegner eines Vorhabens sind nahezu immer engagierter und lassen sich einfacher mobilisieren. Und beteiligen sich am Ende des Tages deutlich häufiger an Wahlen und Bürgerentscheiden als Befürworter.

Das liegt in der Natur des Menschen: Für Veränderungen einzutreten kostet mehr Überzeugungsarbeit und Engagement. Gegen etwas zu sein, ist hingegen immer einfacher und benötigt weniger Argumente. Ganz nach dem Motto: „Wieso Veränderung? Es hat ja immer funktioniert…“.

Wie kann also eine Verzerrung des Bürgerwillens vermieden werden? Ganz einfach: Durch ein Quorum von 50 Prozent. Nur wenn sich mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten an einem Bürgerentscheid beteiligen, ist die Repräsentativität des Ergebnisses sichergestellt.

Bürger- und Volksentscheide sind ein wertvolles Instrument in unserem System der repräsentativen Demokratie. Sie geben dem Bürger die Möglichkeit, im Einzelfall aktiv in den politischen Entscheidungsprozess einzugreifen. Wir brauchen aber die richtigen Spielregeln. Und die wichtigste Regel ist ein repräsentatives Quorum. Schließlich darf direkte Demokratie kein Spielball von wenigen sein, sondern das Ergebnis einer breiten Mehrheit.

Weitere Beiträge

Kommentare sind zur Zeit nicht möglich.

Top